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Zahnarzt Dr.med.dent. Eric Becker
Dr.med.dent. Eric Becker
Tel.: (0228) 64 97 38
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Zahnarzt Dr.med.dent. Eric Becker


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Gesundheitsnews



Zahnärzte fordern: Vergabe von Studienplätzen stärker am eigenen Bedarf ausrichten!
Zahnärztekammern in Mitteldeutschland unterstützen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten

Die Universitäten in Mitteldeutschland sollen ihre Studienplätze in der Zahnmedizin an mehr junge Menschen vergeben, die aus der Region kommen und auch hier arbeiten wollen. Das fordern die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Demnach soll sich die Vergabe der Zahnmedizin-Studienplätze an heimischen Hochschulen stärker am Bedarf der eigenen Bundesländer ausrichten.

Die Zahnärztekammern der drei Länder unterstützen damit einen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten, die sich für eine sogenannte Landeskinder- oder Landarzt-Quote bei Studienplätzen in der Medizin ausgesprochen hatten. Die zahnärztlichen Standesvertreter fordern nun, auch die Zahnmedizin in solche Überlegungen mit einzubeziehen.

Zahnmedizin-Absolventen für ein Berufsleben in der Region begeistern Bislang werden die Zahnmedizin-Studienplätze an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland durch ein zentrales Verfahren vergeben. Dabei werden viele Jugendliche aus anderen Bundesländern auf einen Studienplatz in Mitteldeutschland verteilt, verlassen die Region nach ihrem Studienabschluss aber sofort wieder. Umgekehrt müssen Zahnmedizin-Interessierte aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt auf weit entfernte Studienorte ausweichen, kommen später aber häufig nicht wieder in ihre Heimat zurück.

Künftig sollen die von einem Bundesland bezahlten Studienplätze zu einem festen Anteil mit Studierenden aus dem eigenen Land besetzt werden, fordern daher die Zahnärztekammern. Sie verweisen auf die zunehmenden Versorgungsprobleme vor allem in kleineren Städten und Dörfern. Junge Menschen sollen sich auch für eine längere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten können, um einen begehrten Studienplatz oder eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten.

Die drei Zahnärztekammern unterstützen deshalb das Vorhaben der ostdeutschen Ministerpräsidenten, den Staatsvertrag zwischen allen Bundesländern über die Hochschulzulassung zu ändern, um Ländern und Hochschulen weitere Freiheiten zu gewähren. Zugleich fordern die Zahnärzte aber auch, die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten auf Landesebene konsequenter zu nutzen. Denn schon heute dürfen Länder und Hochschulen einen Teil ihrer Studienplätze anhand selbstgewählter Kriterien neben dem Notendurchschnitt im Abitur (Numerus clausus) vergeben.

Praxissterben in kleineren Städten und Dörfern aufhalten In Mitteldeutschland bilden die vier Universitäten Leipzig, Dresden, Jena und Halle (Saale) junge Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Pro Studienjahr schließen insgesamt etwa 185 Zahnmediziner erfolgreich ihr Studium ab (Leipzig und Dresden zusammen etwa 90, Jena etwa 55, Halle etwa 35-40). Allerdings ist nur ein geringer Teil der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Region verwurzelt oder lässt sich hier nieder. Das gleicht die hohe Anzahl älterer Zahnärzte unmittelbar vor dem Ruhestand bei weitem nicht aus.

Die drei mitteldeutschen Bundesländer stehen vor ähnlichen Herausforderungen: In der ehemaligen DDR wurden in den 1970er und 80er Jahren zahlreiche Zahnmediziner ausgebildet. Diese machen heute in manchen Gegenden bis zur Hälfte aller berufstätigen Zahnärzte und Praxisinhaber aus. Sie werden absehbar während der nächsten fünf bis zehn Jahre in Rente gehen – oft ohne ihre Praxis an Nachfolger übergeben zu können. Dieses Praxissterben vor allem in ländlichen Gebieten gefährdet die wohnortnahe Versorgung schon jetzt akut. Immer mehr Patienten drängen in immer weniger Praxen.
Die zahnärztlichen Körperschaften selbst unternehmen seit Jahren enorme Anstrengungen, um junge Zahnmediziner für ein Berufsleben in Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt zu begeistern: Sie vermitteln Praktika, fördern Hospitationen in ländlichen Zahnarztpraxen auch finanziell, arbeiten bei der Verteilung der studienverpflichtenden Praxisfamulaturen eng mit den Universitäten zusammen, organisieren die Fortbildung und Vernetzung des zahnärztlichen Nachwuchses sowie vieles andere mehr.

Die Sicherung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Miteinander von Heilberufen, Hochschulen und Politik gelingen kann. Die richtigen Konzepte für eine wohnortnahe zahnmedizinische Betreuung werden ganz gewiss zu einer wichtigen Wahlentscheidung bei den mitteldeutschen Landtagswahlen in diesem und im nächsten Jahr – nicht nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder ihre Praxisteams, sondern vor allem für Millionen Wählerinnen und Wähler in Stadt und Land.

BMG nimmt keine Rücksicht auf Bedenken der Selbstverwaltung
Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum sogenannten „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. KZBV und andere Gesellschaften hatten vor Unsicherheiten gewarnt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Card Link“ trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den „Card Link“ eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist. Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden. „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom „Card Link Verfahren“ betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten jedoch bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Dr. Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“

Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik
Gemeinsame Pressemitteilung von DKG, KBV, KZBV und ABDA

Die vier tragenden Säulen der Gesundheitsversorgung in Deutschland haben am heutigen Donnerstag die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf kritisiert. In der Bundespressekonferenz stellten die Spitzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Kritikpunkte an der Gesundheitspolitik dar. Alle vier eint die Sorge darum, ob die Menschen in Deutschland auch in Zukunft noch flächendeckend und wohnortnah Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken finden werden. Ohne unmittelbare politische Weichenstellungen seien dramatische Versorgungslücken zu erwarten.

Scharfe Kritik bei allen Organisationen ruft die immense Bürokratielast hervor, die unter der Ampel-Regierung nochmals zugelegt hat. Sie fordern die Politik auf, die Versorgung spürbar zu entbürokratisieren. So sind bspw. zahlreiche Dokumentationsvorschriften überflüssig. Letztendlich führt die überbordende Bürokratie dazu, dass immer weniger Zeit für die Patientenversorgung bleibt.

Die Freiberuflichkeit als Kernelement der ärztlichen, zahnärztlichen und apothekerlichen Versorgung und die Trägervielfalt in der Krankenhauslandschaft sind aus Sicht der KBV, KZBV, DKG und ABDA mittlerweile stark gefährdet. Anstatt die bestehenden Strukturen zu stärken und zu stabilisieren, will der Minister in überflüssige neue Strukturen investieren wie beispielsweise Gesundheitskioske. Notwendige Mittel für die Versorgung fehlen damit.

Auf scharfe Ablehnung bei den Organisationen trifft auch die Art und Weise, wie Karl Lauterbach Politik betreibt und diese kommuniziert. Alle vier Säulen kritisieren neben inhaltlichen Schwachpunkten bei den Gesetzentwürfen den mangelnden Respekt, den der Minister der Selbstverwaltung und damit letztendlich auch den Patienten, für die sie sich Tag für Tag einsetzt, entgegenbringt. Immer wieder bezeichnet er Organisationen mit gesetzlich festgelegten Aufgaben als „Lobbygruppen“ und verweigert Gespräche mit ihnen. Die Gesundheitsinstitutionen kritisieren zudem, dass der Minister bislang vor allem durch größtenteils vage, öffentliche Ankündigungen aufgefallen ist. Konkrete politische Umsetzungen folgten dann entweder gar nicht, halbherzig oder extrem verspätet. Mit Nachdruck kündigte Lauterbach zu Beginn seiner Amtszeit beispielsweise an, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde. De facto führen seine politischen Entscheidungen aber dazu, dass die Patienten immer weniger Leistungen an weniger Standorten erhalten werden bzw. bereits erhalten.

Die KBV, KZBV, DKG und ABDA fordern Minister Lauterbach und die Ampel-Koalition dazu auf, die Versorgung der Patienten wieder in den Fokus zu nehmen. Dazu sind nachhaltige Reformen von Nöten, die die bestehenden Versorgungsstrukturen stärken. Die Organisationen verweisen dazu auf die konstruktiven Gestaltungsvorschläge, die dem Minister schon seit Monaten bekannt sind. Die Stimmung der Leistungserbringer ist auf einem absoluten Tiefpunkt; sie stoßen an ihre Grenzen und können die Versorgung, wie die Patienten sie bisher gewohnt waren, nicht mehr länger leisten.

Bevor die kommenden Gesetzentwürfe ins parlamentarische Verfahren gehen, muss Minister Lauterbach daher endlich in den Dialog mit denjenigen treten, die die Versorgung täglich gestalten! Die Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch und die Reformbereitschaft ist gegeben. Bleibt jetzt jedoch der erforderliche Kurswechsel aus, werden die vier Organisationen in den kommenden Wochen die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und vor allem die breite Öffentlichkeit auf unterschiedlichen Kanälen verstärkt über die verheerenden Folgen dieser Politik für die Versorgung von rund 84 Millionen Patienten in Deutschland aufklären.

Für die Krankenhäuser erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: „Die große Krankenhausstrukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass man praktisch von einem Scheitern sprechen muss. Stand heute liegt noch nicht einmal ein abgestimmter Referentenentwurf für ein mittlerweile nur noch nicht zustimmungspflichtiges Gesetz vor. Der bekannt gewordene „Nichtentwurf“ beschreibt über 15 Seiten den Aufwuchs an Bürokratie, ohne dass die zentralen Ziele des Gesetzes auch nur ansatzweise erreicht werden. Eine Vorhaltefinanzierung, die nachweislich ihre Wirkung verfehlt, eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen, die sich weit vom NRW-Modell entfernt hat und mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt und ein Transformationsfonds, den im Wesentlichen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Insgesamt eine desaströse Bilanz nach zweieinhalb Jahren Regierungszeit.“

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte: „Viel zu kompliziert, nicht zu Ende gedacht und mit kaum absehbaren gewaltigen Folgen. So lassen sich aktuell fast alle Gesetzentwürfe aus dem Hause Lauterbach beschreiben. Mal abgesehen davon kommt noch die Unsicherheit hinzu, in welchem offiziellen oder inoffiziellen Stadium sich bekannt gewordene Referentenentwürfe denn befinden. Gemeinsam ist den Entwürfen, dass sie eine standardisierte und zentrierte Versorgung favorisieren – und zwar mit Standards, deren Sinnhaftigkeit sich aus Versorgungssicht nicht erschließt. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen werden von selbstständigen Freiberuflern geführt, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihrem Standort und mit ihrem Personal individuell passend das Bestmögliche machen. Das passt in keine bundesweite Schablone – das wird entweder nicht verstanden oder nicht gewollt. Stattdessen werden völlig praxisferne Vorgaben formuliert, die bis ins Detail ins Praxismanagement gehen und den Praxen immer mehr Leistungen abverlangen. Dabei wäre es einfach, durch wenige schnell umsetzbare Regelungen wie eine pragmatische Entbudgetierung der Hausärzte oder eine Abschaffung der TI-Sanktionen erste richtige Impulse zu setzen.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, führte aus: „Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie es sie bislang gab, ist unter den desaströsen politischen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik besonders betroffen ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie. Parodontitis nimmt unter anderem Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und rheumatische Erkrankungen. Durch unbehandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für unser Gesundheitssystem, die einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegenwirken. Wir fordern daher die Politik auf, die 2022 eingeführte Budgetierung sofort für alle Zeit zu beenden!“ Hendges mahnte zudem an, dass noch immer keine gesetzliche Regulierung für Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden, geschaffen wurde. Der Anteil von iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ liegt mittlerweile bei rund 30 Prozent. Das sind 468 iMVZ – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar. Um die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen, muss ein räumlicher und auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apothekenzahl befindet sich seit Jahren im Sinkflug. Dadurch müssen immer mehr Patientinnen und Patienten weitere Wege zu ihrer Apotheke zurücklegen. Allein im vergangenen Jahr sind rund 500 Apotheken weggefallen – das entspricht der Apothekenzahl in Thüringen! Auch in diesem Jahr führen die politisch verursachten Probleme zu massiven Belastungen. Die Apothekenteams lösen die unzähligen Lieferengpässe, sie helfen den Menschen beim holprigen Start des E-Rezepts. Das alles übernehmen die Apotheken trotz zehrenden Fachkräftemangels. Das Apothekenhonorar wurde seit elf Jahren nicht angepasst, zuletzt hat es die Ampel-Koalition sogar gekürzt. Herr Lauterbach weiß von diesen bedrohlichen Entwicklungen. Doch statt die wohnortnahe Versorgung zu stabilisieren, kündigt er Scheinreformen an. Seine aktuellen Ideen bedeuten für die Bevölkerung weitgehende Leistungskürzungen. So würden durch eine Honorar-Umgestaltung noch mehr Menschen ihre Apotheke verlieren. Und in den geplanten Scheinapotheken würde die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker fehlen. Damit könnten mehrere benötigte Leistungen nicht mehr angeboten werden. Sich ernsthaft für eine solide Versorgung einzusetzen, sieht anders aus.“

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Gingivitis


Zahnfleischentzündung. Die infektiöse Gingivitis durch bakterielle Entzündung als Folge mangelnder Mundhygiene kommt am häufigsten vor.
Gerötetes und geschwollenes Zahnfleisch, das bei mechanischer Beanspruchung zu bluten beginnt, sowie ein unangenehmer Mundgeruch/-geschmack sind deutliche Anzeichen für eine Gingivitis.



Professionelle Zahnreinigung (PZR)


Die professionelle Zahnreinigung (oft abgekürzt mit 'PZR') gehört zu den Maßnahmen der Prophylaxe (Prophylaxe = Vorbeugung, Verhütung). Durch die professionelle Zahnreinigung kann gegen Karies und Zahnbetterkrankungen vorgebeugt werden. Außerdem kann die PZR zur längeren Lebensdauer von Füllungen und Zahnersatz beitragen. Der Umfang der professionellen Zahnreinigung wird für jeden Patienten individuell festgelegt.

Die professionelle Zahnreinigung heißt deswegen "professionell", weil sie nicht durch den Patienten selbst geleistet werden kann. Bei der professionellen Zahnreinigung werden zum Beispiel auch schwer zugängliche Stellen wie Zahnzwischenräume gereinigt. Die PZR ist eine Intensivreinigung des Gebisses, die entweder durch den Zahnarzt oder durch eine hierfür ausgebildete Fachkraft durchgeführt wird, zum Beispiel durch die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin. Im Rahmen der professionellen Zahnreinigung können Leistungen durchgeführt werden wie: Entfernen von Belägen auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahntaschen mit speziellen Instrumenten, Ultraschall- und Lasertechnik, Politur der gereinigten Zahnflächen, Beratung zur optimalen Zahn- und Zahnfleischpflege, Reinigung von Zahnersatz, und anderes.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können, je nach Aufwand und Umfang, unterschiedlich hoch sein. Sie werden in der Regel für privat Krankenversicherte übernommen, während gesetzlich Krankenversicherte die Kosten selbst tragen müssen.



Einlagefüllungen


= indirekte Füllungen; So genannte Einlagefüllungen (Inlays) werden aus Gold oder Keramik passgenau hergestellt. Inlays werden nicht direkt im Mund, sondern indirekt – beispielsweise über einen vorher genommenen Abdruck – in einem Labor oder in der Praxis angefertigt.



Veneers


Verblendschalen aus Keramik für die sichtbaren Zahnflächen in vorderen Bereich. Sie werden mit moderner Klebetechnik, die man auch als Adhäsionstechnik bezeichnet, an der Zahnhartsubstanz befestigt, nachdem diese gereinigt und nur minimal abgeschliffen wurden. Veneers können in einigen Bereichen die Anfertigung einer Krone ersetzen und werden aufgrund der positiven Langzeitresultate als wissenschaftlich anerkannte Therapieform bezeichnet.



Gnathologie


Lehre vom Kiefer



Analgosedierung


Schmerzausschaltung durch Medikamentengabe mit schmerzstillender und beruhigender Wirkung.



Prämedikation


Medikamentengabe vor einem (operativen) Eingriff



Angst- und Hypnosetherapie


In der Hypnose versetzt der Arzt/Therapeut den Patienten in einen Entspannungszustand (Trance), in dem das Unterbewusstsein in den Vordergrund tritt. Die medizinische Hypnose ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode und unterscheidet sich von der "Bühnen-Hypnose"; sie hat nichts mit Aberglauben oder "Zauberei" zu tun. Der Patient ist in der Trance keinesfalls dem Arzt/Therapeuten hilflos ausgeliefert oder wird gar zu einem willenlosen Werkzeug, sondern kann sich jederzeit selber wieder aus dieser Situation zurückziehen. Die medizinische Hypnose kommt zum Bespiel bei der Behandlung von Ängsten, Depressionen und Schmerzen zum Einsatz.



NLP (Neurolinguistisches Programmieren)


Das Neurolinguistische Programmieren (kurz: NLP) ist ein Modell, das die Interaktion zwischen Gehirn und Sprache zugrunde legt. Unter dem Begriff NLP werden verschiedene psychologische Kommunikations- und Veränderungstechniken zusammengefasst, die sich u. a. auch gut als Entspannungstechnik einsetzen lassen. Eine der bekanntesten Methoden hierbei ist das "Ankern", bei dem eine bestimmte Reaktion mit einem Reiz bewusst gekoppelt wird. Durch ein Wort, ein Bild, eine Berührung, einen Geschmack oder einen Geruch wird eine positive Assoziation (z. B. Entspannung) hervorgerufen. Einige NLP-Techniken können somit bei Angst- und Phobiepatienten unterstützend angewandt werden.



Endodontie


Endodontie oder auch Endodontologie ist die Teilwissenschaft der Zahnheilkunde, welche sich mit der Prävention, Diagnose und Therapie der Erkrankungen des Zahnmarkes beschäftigt.

Die häufigste Therapieform der Endodontie ist die Wurzelkanalbehandlung. Falls der Zahnschmelz beschädigt wird, z.B. durch Karies oder einen Unfall, kann dies eine bakterielle Entzündung des innenliegenden Zahnnervs nach sich ziehen. Durch die Wurzelkanalbehandlung werden die Gewebereste des infizierten Nervs sowie die aktiven Keime aus dem Wurzelkanalsystem entfernt. Anschließend wird der betroffene Zahn versiegelt, um einen erneuten Befall zu verhindern.

Die Endodontie gibt es schon sehr lange und hat sich in der Zahnheilkunde fest etabliert.



Gerontostomatologie


auch: Gerostomatologie. Alterszahnheilkunde. Besonderheiten der Patientengruppe "alte Menschen" machen angepasste Therapie- und Behandlungsformen notwendig. Oftmals starke Abweichungen zwischen biologischem und kalendarischem Alter erfordern einen individuellen Umgang mit älteren Patienten. Dazu gehört eine richtige Einschätzung des sozialen Umfeldes ebenso wie der psychischen Situation des zu Behandelnden. Problematisch ist das besonders mangelhafte Vorsorgebewusstsein älterer Menschen im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen. Dazu gehört auch das unregelmäßige Aufsuchen des Zahnarztes, was in Verbindung mit der zunehmenden Anfälligkeit des gesamten Kauapparates oft zu schweren und nachhaltigen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen kann.



Airflow-Geräte


Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.

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